Ab einer Dauer von 10 Monaten kann der Freiwilligendienst vollständig als Zivilersatzdienst geltend gemacht werden. Er muss somit nicht mehr im Inland abgeleistet werden.
Ab einer Dauer von 10 Monaten kann der Freiwilligendienst vollständig als Zivilersatzdienst geltend gemacht werden. Er muss somit nicht mehr im Inland abgeleistet werden.